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Weinbaukartei |
Die Weinbaukartei besteht aus den Bereichen der Betriebs-, Produktion-
und Brennereikartei.
Die Betriebskartei beinhaltet alle Flächen- und Anbauparameter, die
zur Feststellung des Produktionspotentials nötig sind. Hierüber
lässt sich nachvollziehen, wer welche Weinbauflächen bewirtschaftet
und wer den Ertrag vermarkten kann. Ein Parameter ist zum Beispiel die
Steilheit einer bestimmten Rebfläche. Eine Kartierung der hessischen
Steillagen ist über die Produktionskartei möglich. Hierzu ein
Beispiel aus dem Anbaugebiet Hessische Bergstraße.
Diese Flächendaten der Betriebskartei bilden die Grundlage für
die Erhebung der Abgaben zum Deutschen Weinfonds und zur gebietlichen
Absatzförderung, sowie für alle Flächenförderungen
im hessischen Weinbau.
Alle Betriebe erhalten jährlich einen Weinbaukarteibescheid.
Die Produktionskartei dient zur Erhebung der lagernden Weinbestände,
sowie der erzeugten Mengen an Trauben bzw. Wein. In Hessen darf im Betriebsschnitt
pro Hektar Ertragsrebfläche und Jahr 100 hl Wein in den Verkehr gebracht
werden. Erntet der Winzer in einem guten Jahr mehr, so dürfen 20
hl/ha Übermenge im Betrieb überlagert werden. Geht die Menge
über 120 hl/ha hinaus, ist der Winzer verpflichtet diese Menge zu
Industriealkohol destillieren zu lassen.
Die Verwaltung der destillationspflichtigen Übermengen erfolgt über
die Brennereikartei.
Die Weinbaukartei dient als Grundlage für die Umsetzung der Anbauregulierung
in Hessen und liefert die Daten für Statistiken auf Landes-, Bundes
und EU-Ebene.
Die Formulare für die Meldungen und die dazugehörigen Erläuterungen
stehen unter "Formulare" als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
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