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Prämierung |
Im täglichen Leben erfahren wir gerne eine Bereicherung durch qualitativ
hochwertige Erzeugnisse, insbesondere wenn es sich um hervorragende Weine
und Sekte handelt. Nicht immer ist es möglich schon beim Kauf Rückschlüsse
vom Etikett auf den Inhalt zu ziehen, was natürlich eine gewisse
Hemmschwelle und Unsicherheit erzeugt. Weine und Sekte, gekennzeichnet
mit einer Preismünze der Hessischen Landeswein- und Sektprämierung,
sind immer von hervorragender Qualität und erleichtern somit die
Kaufentscheidung. Damit dieses Qualitätsniveau gewährleistet
ist, sind die Zulassungs- und Bewertungskriterien für die Hessische
Landeswein- und Sektprämierung äußerst streng. Die teilnehmenden
Winzer aus den Anbaugebieten Rheingau und Hessische Bergstraße sind
sich dessen bewusst und entsprechend hoch sind ihre Bemühungen ein
bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Das grundlegende Ziel der Prämierung
sind die Förderung des Qualitätsstrebens und damit bessere Marktchancen
für Hessische Weine und Sekte. Träger der Landeswein- und Sektprämierung
ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz. Auf der Internetseite des Hessischen Ministerium für
Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie das Preisträgerverzeichnis
und die Staatsehrenpreisträger zum Download. (Link HMULV).
Die ausführende Behörde, sprich zuständig für die
Durchführung der Prüfung, ist das Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Weinbauamt mit Weinbauschule Eltville.
Bis ein Wein oder Sekt eine goldene, silberne oder bronzene Preismünze
erreicht, hat er einige Hürden zu nehmen. Grundsätzlich können
nur Qualitätsweine- und - sekte bestimmter Anbaugebiete zur Prämierung
angestellt werden, die bereits im Vorfeld eine amtliche Prüfnummer
erhalten haben und somit einer ersten sensorischen Überprüfung
standgehalten haben.
Weiterhin können nur selbsterzeugte Weine, sogenannte Erzeuger- bzw.
Gutsabfüllungen an der Prämiierung teilnehmen, wobei für
das Anbaugebiet Rheingau nur die Rebsorten Riesling und Spätburgunder
zugelassen sind. Im Anbaugebiet Hessische Bergstraße können
Weine und Sekte aller klassifizierten Rebsorten zur Prämiierung angestellt
werden.
Die angestellten Weine und Sekte werden nach einem bestimmten System geordnet.
Dies sind Anbaugebiet, Weinart, Jahrgang, Rebsorte, Qualitätsstufe
und Restsüße. Diese Parameter werden den Prüfern bekannt
gegeben, da sie die Prüfmerkmale für jeden einzelnen Wein oder
Sekt darstellen.
Die Prüfer sind erfahrene „Sensoriker“, die ihr Können
schon bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung unter Beweis gestellt
haben. In Gruppen zu je drei Prüfern wird jeder Wein oder Sekt nach
dem 5-Punkte Schema der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) bewertet.
In der nachfolgenden Tabelle sind die erforderlichen Punkte für eine
entsprechende Prämierung angegeben.
| Erforderliche Punktzahlen je Qualitätsstufe
für die Prämierung |
| Sekt b.A. |
Q.b.A. |
Kabinett |
Spätlese |
Prämierung |
3,5 |
3,5 |
3,5 |
3,5 |
Bronze |
4,0 |
4,0 |
4.0 |
4,0 |
Silber |
4,5 |
4,5 |
4,5 |
4,5 |
Gold |
| Erforderliche Punktzahlen je Qualitätsstufe
für die Prämierung |
| Auslese |
Beerenauslese |
Trockenbeerenauslese |
Eiswein |
Prämierung |
- |
- |
- |
- |
Bronze entfällt |
4,0 |
4,0 |
4.0 |
4,0 |
Silber |
4,5 |
4,5 |
4,5 |
4,5 |
Gold |
Danach erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Ergebnismitteilung,
welche ihn berechtigt seine prämierten Weine mit den entsprechenden
Prämierungszeichen auszustatten. Das Prämiierungsjahr läuft
jeweils vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres. Letzter Termin
für die Anstellung im laufenden Prämiierungsjahr ist jeweils
der 10. August. Das Antragsformular zur Landeswein- und-sektprämiierung
steht unter Formulare zum downloaden bereit.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb um die Auszeichnung
Landessieger Rheingau ist die Auszeichnung eines Weines oder Sektes b.A.
mit einer Preismünze in Gold. Diese wird jeweils nur an den Erstplazierten
i n den folgenden 6 Kategorien vergeben.
I. Riesling trocken (tr.) letzter
Jahrgang
II. Riesling halbtrocken (htr.) letzter Jahrgang
III. Riesling 5 Jahre und älter
IV. Spätburgunder Rotwein (tr.) 2 Jahre und
älter
V. Spätburgunder Weißherbst (tr./htr.) letzter Jahrgang
VI. Sekt b.A. alle Jahrgänge
Startberechtigt sind in den Kategorien I., II. und V. jeweils die
Qualitätsstufen Q.b.A. bis Spätlese. In der Kategorie III. und
IV die Qualitätsstufen Q.b.A. bis Auslese. Die aktuellen Preisträger
dieser Auszeichnung finden Sie ebenfalls im Preisträgerverzeichnis
(siehe oben).
Hieß umkämpft ist jedes Jahr die Auszeichnungen mit der Ehrenplakette
des Landes Hessen. Hier zählt das Gesamtergebnis des Betriebes bei
der landeswein- und -sektprämiierung. Für das Anbaugebiet hessische
Bergstraße wird eine Ehrenplakette vergeben. Im Rheingau werden
in 5 verschiedenen Betriebsgrößenklassen Ehrenplaketten vergeben.
Dies sind im Folgenden:
Betriebe bis 5 ha bestockter Rebfläche,
Betriebe über 5 ha bis 10 ha bestockter Rebfläche,
Betriebe über 10 ha bis 18 ha bestockter Rebfläche,
Betriebe über 18 ha bis 35 ha bestockter Rebfläche,
Betriebe über 35 ha bestockter Rebfläche,
Sofern in jeder Betriebsgrößenklasse mindestens 50 Weine und
Sekte b.A. insgesamt im Prämiierungsjahr bewertet wurden.
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